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Physiotherapie in der Schweiz: Kosten, Verordnung & Krankenkasse

Wer zahlt Physiotherapie in der Schweiz? Dieser Ratgeber erklärt ruhig und Schritt für Schritt, was die Grundversicherung übernimmt, warum die ärztliche Verordnung entscheidend ist und welchen Eigenanteil Sie über Franchise und Selbstbehalt tragen.

Aufrecht-Fachredaktion
Aktualisiert am 9. Juni 2026 · 10 Min. Lesezeit
Physiotherapeutin bespricht am Empfang eine Verordnung und die Kostenübernahme mit einer Patientin
Vor der ersten Sitzung lohnt sich der Blick auf Verordnung und Kostenübernahme.

Physiotherapie gehört in der Schweiz zu den anerkannten Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung – also der Grundversicherung, die alle haben. Trotzdem tauchen im Alltag schnell Fragen auf: Muss ich zuerst zur Ärztin? Wie viele Sitzungen werden bezahlt? Und wie viel bleibt am Ende an mir hängen? Dieser Beitrag ordnet die Schweizer Regeln verständlich und ohne erfundene Frankenbeträge. Für die genauen Zahlen Ihres Vertrags bleibt am Ende immer Ihre Krankenkasse die verbindliche Auskunft.

Ohne Verordnung geht (fast) nichts

Der wichtigste Grundsatz zuerst: Damit die Grundversicherung Physiotherapie bezahlt, braucht es eine ärztliche Verordnung. Ihre Hausärztin, Ihr Facharzt oder – nach einer Operation – die Klinik stellt sie aus. Auf der Verordnung stehen die Diagnose, das Behandlungsziel und meist die Zahl der bewilligten Sitzungen. Ohne dieses Dokument gilt die Behandlung als reine Selbstzahler-Leistung, die Sie vollständig selbst tragen.

Die Verordnung ist also weniger Bürokratie als Eintrittskarte: Sie stellt sicher, dass die Behandlung medizinisch begründet ist und dass Ärztin und Therapeutin am selben Ziel arbeiten. Wie eine Behandlungsserie danach konkret abläuft – vom ersten Befund bis zu den Übungen für zuhause – lesen Sie im Beitrag Ablauf einer Physiotherapie. Und was Physiotherapie überhaupt umfasst, erklärt der Grundlagentext Was ist Physiotherapie?.

Ein Detail zur Gültigkeit: Eine Verordnung sollte nach dem Ausstellen zeitnah eingelöst werden. In der Schweiz gilt üblicherweise eine Frist von rund fünf Wochen, um die erste Sitzung zu beginnen. Vereinbaren Sie den Termin also nicht erst Monate später, sonst kann die Verordnung ihre Gültigkeit verlieren. Den genauen Zeitrahmen bestätigt Ihnen die Praxis beim Vereinbaren.

Verordnung zuerst

Klären Sie schon beim Arztbesuch, ob eine Verordnung für Physiotherapie sinnvoll ist. Das spart Ihnen einen zweiten Termin und stellt sicher, dass die Grundversicherung von Anfang an mitzahlt.

Was die Grundversicherung übernimmt (KLV)

Welche Leistungen die Grundversicherung trägt, ist in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) geregelt. Sie legt fest, welche physiotherapeutischen Massnahmen bei ärztlicher Verordnung zulasten der Grundversicherung gehen. Dazu zählen die klassischen Bausteine: aktive Bewegungs- und Trainingstherapie, manuelle Techniken, sowie ergänzende physikalische Anwendungen. Grundlage ist immer, dass die Behandlung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist – das sind die drei Kriterien, an denen sich das ganze Schweizer System orientiert.

Wichtig zu verstehen: Die Grundversicherung übernimmt den anerkannten Tarif, nicht zwingend jeden Wunschbetrag. Zwischen den Krankenkassen und den Verbänden – etwa wie im Physiotherapie-Ratgeber beschrieben – sind Tarife ausgehandelt. Solange die Praxis nach diesem Tarif abrechnet und die Behandlung verordnet ist, läuft die Kostenübernahme geordnet ab. Verbindliche Tarifbeträge nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich ändern und je nach Region und Kasse unterschiedlich sein können.

Nicht alles fällt in die Grundversicherung. Rein präventive Fitnessangebote, Wellness-Massagen ohne medizinische Indikation oder bestimmte Zusatzleistungen gehören meist nicht dazu. Hier beginnt der Bereich, den entweder eine Zusatzversicherung oder Sie selbst tragen.

SituationWer zahlt in der Regel?Ihr Eigenanteil
Verordnete Physiotherapie (Krankheit)Grundversicherung nach KLV-TarifFranchise + Selbstbehalt
Physiotherapie nach Unfall (berufstätig)Unfallversicherungmeist keiner auf anerkannte Leistungen
Behandlung ohne ärztliche VerordnungSie selbst (Selbstzahler)voller Betrag
Zusätzliche/ergänzende Methodenggf. Zusatzversicherungje nach Police
Wellness ohne medizinische IndikationSie selbstvoller Betrag

Neun Sitzungen pro Verordnung – und dann?

Eine einzelne Verordnung umfasst in der Schweiz in der Regel neun Sitzungen. Diese Zahl ist eine bewährte Faustregel: Sie reicht bei vielen Beschwerden, um einen spürbaren Effekt zu erzielen und ein Übungsprogramm einzuüben, das Sie später selbstständig weiterführen. Manche Verläufe brauchen weniger, andere mehr.

Reichen die neun Sitzungen nicht, ist das kein Problem: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann eine Folgeverordnung ausstellen. Bei länger dauernden Serien möchte die Krankenkasse häufig eine Kostengutsprache – also eine vorherige Zusage. Dazu prüft der vertrauensärztliche Dienst der Kasse, ob die Fortsetzung medizinisch begründet ist. Das klingt aufwendiger als es ist: In der Praxis übernehmen Arzt und Physiotherapie-Praxis diese Schritte meist im Hintergrund.

Wichtig ist der rote Faden: Physiotherapie zielt darauf ab, Sie zunehmend selbstständig zu machen. Je mehr Sie zwischen den Terminen aktiv üben, desto weniger Sitzungen brauchen Sie am Ende oft. Eine gute Serie endet idealerweise nicht mit dem Gefühl der Abhängigkeit, sondern mit einem Übungsplan, den Sie zuhause fortsetzen.

9
Sitzungen sind pro Verordnung in der Regel vorgesehen
1
ärztliche Verordnung ist die Voraussetzung der Kostenübernahme
10 %
beträgt der Selbstbehalt bei den meisten Leistungen der Grundversicherung

Franchise & Selbstbehalt: Ihr Eigenanteil

Auch bei bezahlter Physiotherapie tragen Sie einen Teil selbst – wie bei jeder Leistung der Grundversicherung. Dieser Eigenanteil hat zwei Stufen:

Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Jahr zuerst vollständig selbst bezahlen, bevor die Kasse überhaupt einsteigt. Sie wählen die Höhe Ihrer Franchise beim Abschluss der Versicherung selbst – eine höhere Franchise senkt die Monatsprämie, erhöht aber das Risiko im Krankheitsfall. Solange Ihre Franchise im laufenden Jahr noch nicht ausgeschöpft ist, zahlen Sie die Physiotherapie in diesem Rahmen selbst.

Der Selbstbehalt greift danach: Ist die Franchise erreicht, übernehmen Sie noch einen prozentualen Anteil der weiteren Kosten – bei den meisten Leistungen sind das zehn Prozent. Dieser Selbstbehalt ist pro Jahr auf einen gesetzlichen Höchstbetrag begrenzt. Ist dieser erreicht, zahlt die Grundversicherung den Rest vollständig.

Für Physiotherapie heisst das konkret: Ob und wie viel Sie effektiv selbst zahlen, hängt davon ab, wie viele andere Gesundheitskosten Sie im selben Jahr bereits hatten. Wer die Franchise ohnehin schon ausgeschöpft hat, zahlt für die Physiotherapie nur noch den Selbstbehalt. Wer zu Jahresbeginn gesund war, spürt dagegen zuerst die Franchise. Verbindliche Beträge nennen wir hier nicht, weil Franchisehöhe und Höchstbeträge sich unterscheiden; Ihre Police und Ihre Krankenkasse geben die genauen Zahlen.

Keine verbindlichen Tarife

Dieser Ratgeber ersetzt keine ärztliche oder versicherungsrechtliche Auskunft. Tarife, Franchisehöhen und Höchstbeträge ändern sich und unterscheiden sich je nach Kasse und Kanton. Fragen Sie im Zweifel immer direkt bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrer Ärztin nach. Bei akuten Warnzeichen wie Lähmung, Taubheit, Blasen- oder Mastdarmstörung, starken nächtlichen Schmerzen oder Fieber gilt: zuerst ärztlich abklären, im Notfall die 144.

Zusatzversicherung & Selbstzahler

Was die Grundversicherung nicht deckt, kann eine Zusatzversicherung auffangen. Solche freiwilligen Zusatzpolicen übernehmen je nach Vertrag zum Beispiel Behandlungen ohne ärztliche Verordnung, einen Teil der Kosten für bestimmte ergänzende Methoden oder Sitzungen über das übliche Mass hinaus. Die Bedingungen sind von Kasse zu Kasse verschieden – der entscheidende Blick geht immer in Ihre Police.

Ganz ohne Versicherung sind Sie Selbstzahlerin oder Selbstzahler. Das ist völlig legitim, etwa wenn Sie ohne Verordnung einen einzelnen Termin zur Beratung wünschen. Dann rechnet die Praxis direkt mit Ihnen ab. Fragen Sie in diesem Fall vorab nach den Kosten, damit Sie nicht überrascht werden. Seriöse Praxen sind hier transparent und nennen den Preis vor der Behandlung.

Ein häufiges Missverständnis: Eine Zusatzversicherung ersetzt nicht die Verordnung für die Grundversicherung. Wenn eine Behandlung medizinisch nötig ist, führt der Weg über die ärztliche Verordnung und die Grundversicherung – die Zusatzversicherung ist die Ergänzung, nicht der Ersatz.

Praktische Tipps zur Abrechnung

Damit die Kostenübernahme reibungslos läuft, helfen ein paar einfache Handgriffe. Erstens: Bringen Sie die Verordnung zur ersten Sitzung mit und geben Sie sie in der Praxis ab. Zweitens: Klären Sie beim Terminvereinbaren, ob die Praxis direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnet (Tiers payant) oder ob Sie die Rechnung zuerst selbst bezahlen und dann einreichen (Tiers garant). Beide Wege sind üblich – gut zu wissen ist nur, welcher gilt.

Drittens: Prüfen Sie die Rechnung. Auf ihr stehen die Behandlungsdaten, die Positionen und der Tarif. Stimmt etwas nicht mit der Zahl der Sitzungen oder mit den Positionen überein, fragen Sie freundlich nach – Fehler passieren und lassen sich meist unkompliziert klären. Viertens: Heben Sie Verordnung und Rechnungen auf, bis das Behandlungsjahr abgeschlossen ist. So behalten Sie den Überblick über Ihre Franchise.

Und schliesslich: Nach einem Unfall ist meist nicht die Krankenkasse, sondern die Unfallversicherung zuständig. Bei Berufstätigen läuft das über die Unfallversicherung des Arbeitgebers, und in der Regel entfallen dort Franchise und Selbstbehalt auf die anerkannten Leistungen. Melden Sie einen Unfall deshalb korrekt als Unfall – das erspart Ihnen unnötige Eigenkosten.

Häufige Fragen

Zahlt die Grundversicherung Physiotherapie ohne Verordnung?

Nein. Damit die Grundversicherung Physiotherapie übernimmt, braucht es eine ärztliche Verordnung. Ohne diese Verordnung gilt die Behandlung als Selbstzahler-Leistung, die Sie vollständig selbst tragen.

Wie viele Sitzungen zahlt die Krankenkasse pro Verordnung?

Pro ärztlicher Verordnung sind in der Regel neun Sitzungen vorgesehen. Reicht das nicht, kann die Ärztin oder der Arzt eine weitere Verordnung ausstellen. Bei längeren Serien prüft die Krankenkasse die Fortsetzung oft über eine Kostengutsprache.

Muss ich Franchise und Selbstbehalt auf Physiotherapie zahlen?

Ja. Physiotherapie aus der Grundversicherung läuft über Franchise und Selbstbehalt wie andere Leistungen auch. Sie zahlen zuerst Ihre Franchise, danach den prozentualen Selbstbehalt bis zum gesetzlichen Höchstbetrag pro Jahr.

Übernimmt die Zusatzversicherung Physiotherapie?

Eine Zusatzversicherung kann Leistungen abdecken, welche die Grundversicherung nicht trägt, etwa Behandlungen ohne Verordnung oder bestimmte ergänzende Methoden. Die genauen Bedingungen stehen in Ihrer Police; fragen Sie im Zweifel direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

Wer zahlt Physiotherapie nach einem Unfall?

Nach einem Unfall ist meist die Unfallversicherung zuständig, nicht die Krankenkasse. Bei Berufstätigen läuft das über die Unfallversicherung des Arbeitgebers. Hier gibt es in der Regel keine Franchise und keinen Selbstbehalt auf die anerkannten Leistungen.

Kann ich die Physiotherapie-Praxis frei wählen?

In der Regel ja. Sie können eine anerkannte Praxis in Ihrer Nähe frei wählen, sofern sie mit den Krankenkassen abrechnen darf. Prüfen Sie vorab, ob die Praxis über eine Zulassung verfügt und die Leistungen direkt mit Ihrer Kasse abrechnet.

Quellen & Literatur

  1. Bundesamt für Gesundheit (BAG). Physiotherapie – Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Abgerufen 2026.
  2. Bundesamt für Gesundheit (BAG). Kostenbeteiligung: Franchise und Selbstbehalt in der Grundversicherung. Abgerufen 2026.
  3. Fedlex – Schweizerische Eidgenossenschaft. Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), Bestimmungen zur Physiotherapie. Abgerufen 2026.
  4. physioswiss – Schweizer Physiotherapie Verband. Kosten und Tarife der Physiotherapie in der Schweiz. Abgerufen 2026.
  5. physioswiss – Schweizer Physiotherapie Verband. Ärztliche Verordnung und Ablauf einer Behandlung. Abgerufen 2026.

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